Für die Nachmittagsbetreuung suchen wir ab 18.08.2025 (Schuljahresbeginn 2025/2026)
Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft umfasst etwa 1,5 Wochenarbeitsstunden und ist an einem Nachmittag nach Unterrichtsende zu erbringen. Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob).
Eine pädagogische Ausbildung ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung